Der Ratgeber für sicheres Arbeiten mit und ohne Covid-19
In Zeiten, die von einer globalen Pandemie geprägt sind verbinden wir Masken vor allem mit dem Schutz gegen das Corona-Virus (Covid-19.)
In der Welt der Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) und der Arbeitssicherheit gibt es allerdings weitaus mehr Gefahren, die in der alltäglichen Arbeit lauern. Von der Staublunge im Bergbau bis hin zu krebserregenden Stoffen in der Industrie gibt es unzählige tödliche Substanzen, vor denen sich Arbeiter seit Jahrzehnten mit Masken schützen.
"In Deutschland sind im Arbeitsschutz nur Masken der FFP-Klassen nach EN149:2001 zugelassen."
Die richtige FFP-Schutzklasse für Sie
In Deutschland gelten strenge Auflagen für Atemschutzmasken, damit man sich auf jeder Baustelle darauf verlassen kann, dass die verwendete Maske wirklich schützt.
Die Masken sind in folgende Kategorien eingeteilt: FFP1, FFP2 & FFP3
Die Nummerierung gibt an, für welchen Zweck / Gefahrstufe die Atemschutzmaske verwendet werden kann. Bei leichten Bedrohungen kann eine FFP1 Maske verwendet werden, bei schwerwiegenden Bedrohungen eine höhere Schutzstufe wie FFP2 oder FFP3.
Die jeweilige Situation muss in jedem Fall von einem Sicherheitsbeauftragten beurteilt werden, damit die richtige PSA verwendet wird. Nach der Beurteilung der Gefahrenlage durch Ihre Sicherheitsfachkraft helfen wir Ihnen selbstverständlich bei der Wahl der besten Sicherheitsmaßnahme - Einwegmaske, Halbmaske, Vollmaske oder sogar Gebläsesystem? Wir beraten Sie gerne!
Unterschiede der FFP-Klassen
In der folgenden Tabelle werden die Unterschiede der Schutzklassen verdeutlicht:
|
FFP1 |
FFP2 |
FFP3 |
min. Filtrationsrate |
~ 80% |
~ 94% |
~ 99,95% |
max. Leckage (Undichtigkeit) |
~ 22% |
~ 8% |
~ 2% |
Schadstoffkonzentration |
4x höher als der zulässige Grenzwert |
10x höher als der zulässige Grenzwert |
30x höher als der zulässige Grenzwert |
Anwendungsbeispiele |
Lebensmittelindustrie, Schutz vor ungiftigen Stäuben |
Infektionsschutz, Metallindustrie, Ölindustrie, Holzverarbeitung, Glasfaserarbeiten |
Infektionsschutz, Schwermetalle, Hartholz, radioaktive Stoffe |
Schutz vor Corona (nach Empfehlung des RKI) |
Nein |
Ja |
Ja |
Die FFP Norm „EN149:2001“
Atemschutzgeräte - Filtrierende Halbmasken zum Schutz gegen Partikeln
Diese Europäische Norm wurde unter einem Mandat erarbeitet, das die Europäische Kommission und die Europäische Freihandelszone dem CEN erteilt haben und unterstützt grundlegende Anforderungen der EU Richtlinien zur Verbesserung der Arbeitsschutz Standards.
Die EN149:2001 löste im Jahre 2001 die EN149:1991 aus dem Jahr 1991 ab.
Ein Atemschutzgerät, sprich auch FFP-Masken, kann nur zugelassen werden, wenn die einzelnen Komponenten den Anforderungen der Prüfvorschriften genügen.
Anwendungsbereich
Die Norm EN 149:2001 legt Mindestanforderungen für filtrierende Halbmasken als Atemschutzgeräte zum Schutz gegen Partikeln, außer für Fluchtzwecke, fest. Diese Geräte dienen zum Schutz sowohl gegen feste als auch gegen flüssige Aerosole. In der vorherigen Norm wurde zusätzlich zwischen festen und flüssigen Aerosolen unterschieden.
Vorsicht vor Fälschungen!
Mit der Corona Krise sind auch viele gefälschte Masken auf den deutschen Markt gekommen.
Diese entsprechen allerdings nicht den geltenden Normen der EN149:2001 und dürfen im Arbeitsschutzbereich unter keinen Umständen verwendet werden.
Die Masken sind von minderer Qualität und schützen nicht zuverlässig gegen die giftigen Partikel, die normalerweise von FFP2 & FFP3 Masken abgehalten werden.
Mit einem Klick auf den "Informationen" Button finden Sie weitere Informationen zu diesem Thema und unser Merkblatt, wie man gefälschte Masken identifiziert!
Weitere Kennzeichnungen auf FFP-Masken
Kennzeichen "R":
Ist auf Ihrer Atemschutzmaske der Buchstabe "R" (engl: "reusable") nach der Schutzbezeichnung aufgedruckt, kann Ihre Maske mehrmals verwendet werden. Das klingt erstmal sehr praktisch, da man damit erheblich Kosten und Aufwand sparen kann. Allerdings sollte die zuständige Sicherheitsfachkraft in jedem Fall genau prüfen, ob einer mehrfache Verwendung der Atemschutzmasken in der zutreffenden Gefahrenlage angebracht ist! Wird die Maske beispielsweise im Innenbereich mit Gefahrstoffen kontaminiert sollte Sie nicht wieder aufgesetzt werden. "R" Kennzeichnung hin oder her. Wenn Sie Ihren Atemschutz gerne wiederverwenden möchten und so Ressourcen schonen wollen, beraten wir Sie sehr gerne dazu! Von wiederverwendbaren FFP-Masken über Halbmasken bis hin zu High-End Gebläsesystemen haben wir garantiert das Richtige für Sie parat!
Kennzeichen "NR":
Die Kennzeichnung "NR" (engl. "not reusable") gibt genau das Gegenteil der "R" Kennzeichnung an: sie darf nicht wiederverwendet werden. Eine Maske mit einer "NR" Kennzeichnung ist eine klassische Einwegmaske, die nach einer Arbeitsschicht entsorgt werden muss. Nur so ist Ihre Schutzfunktion gewährleistet. Bei mehrmaliger Verwendung können sich Gefahrstoffe durch die Filter durcharbeiten oder eine Kontaminierung des Innenbereichs der Maske kann entstehen.
Kennzeichnung "D":
FFP-Masken mit der zusätzlichen Kennzeichnung "D" haben die Dolomitstaubprüfung bestanden. Sie verfügen über ein besonders hohes Staubaufnahmevermögen und bieten langanhaltend niedrige Atemwiderstände.
Eine bestandene Dolomitstaubprüfung ist für FFP-Masken mit der Kennzeichnung "R" verpflichtend, für Masken mit der Kennzeichnung "NR" freiwillig.
Kennzeichnung "V":
Atemschutzmasken können in zwei Kategorien aufgeteilt werden: Masken mit Ausatemventil und Masken ohne Ausatemventil.
Die Variante mit Ventil bietet verbesserte Atemwiderstände und sorgt für ein angenehmeres Tragegefühl beim Arbeiten. Die Variante ohne Ventil bietet eine verbesserte Schutzfunktion, da durchd as fehlende Ventil keine Aerosole die Maske verlassen können. Somit sind sie perfekt für die Nutzung in Infektionsgebieten (Krankenhäuser, Altenheime, Bürogebäude) geeignet.